Kommunikationsprüfung

In der ersten März-Woche wird in der Pflichtfremdsprache Englisch eine mündliche Prüfung durchgeführt, die sogenannte Kommunikationsprüfung.

Die Kommunikationsprüfung umfasst verpflichtend folgende Prüfungsteile:

  • Monologisches Sprechen (Präsentation des Schwerpunktthemas);
  • Dialogisches Sprechen (kommunikativ-situative Aufgabenformen);
  • Sprachmittlung.

In der Kommunikationsprüfung sollen kommunikative Kompetenzen situations-, anwendungs- und partnerbezogen nachgewiesen werden. Persönliche Begegnungen sollen sprachlich gestaltet, auf Sprache soll reagiert werden. Weiterhin sollen Inhalte weitergegeben, Ergebnisse präsentiert und Sachverhalte bzw. Standpunkte diskutiert sowie sprachlich vermittelt werden.

Die Schülerinnen und Schüler werden vom Fachausschuss einzeln oder zu zweit geprüft. Die Kommunikationsprüfung wird von der Fachlehrkraft der Klasse und einer weiteren von der Schulleitung bestimmten Fachlehrkraft abgenommen.
Die Prüfungszeit beträgt für jeden Prüfling etwa 15 Minuten, wobei die drei Prüfungsteile annähernd den gleichen zeitlichen Umfang haben. Die drei Prüfungsteile sind in der festgelegten Reihenfolge ohne Pause zu absolvieren. Für die einzelnen Prüfungsteile ist keine Vorbereitungszeit vorgesehen.

Es erfolgt eine individuelle Leistungsfeststellung. Im Anschluss an die Prüfung setzt der Fachausschuss das Ergebnis der Kommunikationsprüfung fest und teilt es dem Schüler auf Wunsch mit. Über die Kommunikationsprüfung wird eine Niederschrift gefertigt.