Laufzettel-Regelung

Möchte ein Schüler auf Grund einer Erkrankung vorzeitig den Unterricht verlassen, wird die Laufzettel-Regelung angewandt:

  1. Der erkrankte Schüler meldet sich im Sekretariat. Er erhält den Laufzettel nur, wenn ein Erziehungsberechtigter von der Schulsekretärin telefonisch erreicht wurde. Dieser entscheidet, ob sein Kind abgeholt wird, selbständig nach Hause gehen darf oder in der Schule bleibt. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-7 werden in der Regel NICHT alleine nach Hause geschickt.
  1. Der entlassende Fachlehrer überprüft mit Hilfe des Tagebuchs, ob an diesem Tag noch eine Überprüfung (Klassenarbeit, schriftliche Wiederholungsarbeit, GFS, etc.) stattfindet und vermerkt dies auf dem Laufzettel. Er trägt den Zeitpunkt der Entlassung ins Tagebuch ein.
  1. Der Laufzettel ist von einem Erziehungsberechtigten zu unterschreiben und dem Klassenlehrer binnen drei Tagen vorzulegen. Ferner entbindet der Laufzettel nicht von der Pflicht einer schriftlichen Entschuldigung für die auf die Entlassung folgenden Fehltage.