Laufzettel-Regelung
Möchte ein Schüler auf Grund einer Erkrankung vorzeitig den Unterricht verlassen, wird die Laufzettel-Regelung angewandt:
1. Der erkrankte Schüler meldet sich im Sekretariat. Er erhält den Laufzettel nur, wenn ein Erziehungsberechtigter von der Schulsekretärin telefonisch erreicht wurde. Dieser entscheidet, ob sein Kind abgeholt wird, selbständig nach Hause gehen darf oder in der Schule bleibt. Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-7 werden in der Regel NICHT alleine nach Hause geschickt.
2. Nachdem die Eltern erreicht wurden, bestätigt der Fachlehrer mit seiner Unterschrift auf dem Laufzettel, dass der Schüler nach Hause gehen darf. Den vom Fachlehrer unterschriebenen Zettel gibt der erkrankte Schüler anschließend wieder im Sekreteriat ab, bevor er nach Hause geht.
3. Der Laufzettel braucht nicht mehr von den Eltern unterschrieben werden, er ist automatisch durch das Telefonat entschuldigt.
