Entschuldigungs-Regelung
Jedes Schulversäumnis (z.B. Krankheit, Arztbesuch) muss von einem Erziehungsberechtigten schriftlich entschuldigt werden. E-Mails gelten nicht als schriftliche Entschuldigung.
Vorlage für das Entschuldigungsschreiben (PDF-Download):
Rechtliche Regelungen
- Wenn Sie Ihr Kind am ersten Tag der Erkrankung (fern)mündlich entschuldigt haben, ist spätestens am dritten Tag eine schriftliche Mitteilung nachzureichen.
- Wenn Sie Ihr Kind nicht (fern)mündlich entschuldigen, muss spätestens am zweiten Tag der Verhinderung die Entschuldigung schriftlich vorliegen.
(vgl. Verordnung des Kultusministeriums über die Pflicht zur Teilnahme am Unterricht und an den sonstigen Schulveranstaltungen (Schulbesuchsverordnung), § 2, (1) )
Sollte die schriftliche Entschuldigung nicht fristgerecht vorliegen - wie in (1) und (2) beschrieben - gilt das Schulversäumnis als unentschuldigt.
Versäumt Ihr Kind unentschuldigt die Anfertigung einer schriftlichen Arbeit, wird die Note "ungenügend" erteilt. (vgl. Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung (NVO), § 8 (5) )
Wir verweisen zudem darauf hin und bitten um Verständnis, dass wir Auffälligkeiten mit den in der Schulbesuchsverordnung aufgezeigten Maßnahmen begegnen müssen. Auf Verlangen ist ein (amts)ärztliches Zeugnis oder eine Bescheinigung vorzulegen. Bei Auffälligkeiten bei den Fehltagen müssen Sie davon ausgehen, dass die Anzahl der entschuldigten und unentschuldigten Fehltage im Zeugnis eingetragen werden. Dies gilt auch, wenn das Zeugnis für Bewerbungen benötigt wird.
In jedem Fall wird die Schule zuvor mit Ihnen in einem Gespräch das Problem zu lösen versuchen.
Nacharbeitszeit für (entschuldigt) versäumte schriftliche Arbeiten
Die offizielle Nacharbeitszeit am Freitagnachmittag ab 14:15 Uhr schafft für Elternhaus und Schule die allseits gewünschte Planungssicherheit, wann die unerledigten Arbeiten nachgeholt werden. Unter Aufsicht einer Lehrkraft der Schule kann im Verlauf von einer oder zwei Unterrichtsstunden die (entschuldigt) versäumte schriftliche Arbeit nachgeschrieben werden.