Sozialdienst

Im Erziehungskonzept der Schule stellt der Sozialdienst eine echte Alternative dar zu den gängigen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen, die im § 90 des Schulgesetzes beschrieben werden. In der Regel werden die Aufgaben vom Hausmeister der Schule vergeben, von ihm wird auch deren Erfüllung kontrolliert.