Kommunikationsprüfung

In der Kommunikationsprüfung sollen kommunikative Kompetenzen situations-, anwendungs- und partner-bezogen nachgewiesen werden. Persönliche Begegnungen sollen sprachlich gestaltet und auf Sprache soll reagiert werden. Weiterhin sollen Inhalte weitergegeben, Ergebnisse präsentiert und Sachverhalte bzw. Standpunkte diskutiert sowie sprachlich vermittelt werden.

Zeitraum der Durchführung: 01.-05. März 2020

Bestandteile

Die Kommunikationsprüfung umfasst verpflichtend die folgende Prüfungsteile:

  • Monologisches Sprechen (Präsentation des Schwerpunktthemas);
  • Dialogisches Sprechen (kommunikativ-situative Aufgabenformen).

Im Vordergrund dieser Prüfung steht das freie Sprechen in der Fremdsprache.