Organisation und Durchführung
Die Durchführung erfolgt innerhalb eines vom Kultusministerium festgesetzten Zeitraums. Die Prüfung kann einzeln oder zu zweit abgelegt werden. Im Ausnahmefall kann eine Gruppenprüfung durchgeführt werden.
Die Prüfung umfasst eine fachpraktische, handlungsorientierte Aufgabenstellung sowie ein Prüfungsgespräch. Der praktische Teil wird im Unterricht durchgeführt und umfasst 6 bis 9 Unterrichtsstunden , die nicht zwingend am Stück geleistet werden müssen. Im Erstellungsprozess des fachpraktischen Prüfungsteils wird neben der Fachkompetenz auch die gezeigte Methoden-, Sozial- und Personalkompetenz der Schülerin bzw. des Schülers in den Blick genommen.